100 Jahre Sägewerk und Kistenfabrik
Zum Schutz der Wälder in Amerika – Asien – Australien und Afrika ist beim Versand von Kisten – Kistenteile – Paletten nach Übersee überwiegend eine Hitzebehandlung nach ISPM15-Norm erforderlich.
In dafür zugelassen Trockenkammern wird das Schnittholz erhitzt bis eine Temperatur von 56 Grad Kerntemperatur mindestens 30 Minuten erreicht wird.
Wir verfügen über 6 Kammern, die für die Hitzebehandlung ausgerüstet und zugelassen sind. Diese Hitzebehandlung nach ISPM15-Norm wird täglich durchgeführt. Eine Überprüfung erfolgt regelmäßig durch den Landesbetrieb Wald und Holz.
Für Fragen bezüglich der ISPM15-Norm und der Hitzebehandlung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Export Kistenfabrik:
Seit geraumer Zeit verlangen die Länder China, Australien und Neuseeland für Ihre Verpackungen aus Vollholz, dass diese von Schädlingen befreit sind. Ab 02. Januar 2004 haben die Länder Kanada, Mexiko und die USA die Einhaltung des internationalen Standards für Holzverpackungen (ISPM15) bei der Einfuhr von Verpackungsmaterial aus massivem Holz umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt (für die V.R. China schon erforderlich) ist eine Hitzebehandlung des Holzes bei einer Kerntemperatur von mindestens 56 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Durch vier hochmoderne, von der Landwirtschaftskammer Westfalen abgenommene Trocken- und Wärmekammern sind wir in der Lage, den Kunden diesen Komplettservice anzubieten. Zwei Kammern haben eine Nutzlänge von 15 Metern.
Beim Export von Vollholzkisten gilt für einige Länder die ISPM15-Norm. Hier sind wir ein kompetenter Ansprechpartner.
Hitzebehandlung: über 6 Kammern, nach ISPM15-Norm